Das Genossenschaftsgesetz
Das von Hermann Schulze-Delitzsch entworfene und erstmals 1867 in Preußen verabschiedete Genossenschaftsgesetz gab den Genossenschaften eine größere rechtliche Sicherheit. Ihre Gründung war nun nicht mehr von einer staatlichen Konzession und damit vom Wohlwollen der regionalen Behörden abhängig. Eine Revision des Genossenschaftsgesetzes führte 1889 zur Einführung der beschränkten Haftung – und sorgte damit für einen neuen Aufschwung der Genossenschaftsbewegung.