Archiv zum Stichwort: Genossenschaftsgesetz

Das Genossenschaftsgesetz

Das von Hermann Schulze-Delitzsch entworfene und erstmals 1867 in Preußen verabschiedete Genossenschaftsgesetz gab den Genossenschaften eine größere rechtliche Sicherheit. Ihre Gründung war nun nicht mehr von einer staatlichen Konzession und damit vom Wohlwollen der regionalen Behörden abhängig. Eine Revision des Genossenschaftsgesetzes führte 1889 zur Einführung der beschränkten Haftung – und sorgte damit für einen neuen Aufschwung der Genossenschaftsbewegung.

Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883)

Hermann Schulze-Delitzsch ist als einer der „Gründerväter“ des deutschen Genossenschaftswesens in die Geschichte eingegangen. Doch sein Wirken beschränkte sich nicht allein auf den genossenschaftlichen Bereich. Als führender Liberaler gehörte er zu den Gründern des Deutschen Nationalvereins 1859 und der deutschen Fortschrittspartei 1861. Wegen seiner Verdienste hat ihm die Universität Heidelberg 1878 den Titel eines Ehrendoktors verliehen.