Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben (1938)
Drei Tage nach der Reichskristallnacht vom 9. November 1938 erließ Hermann Göring als Hitlers Beauftragter für den Vierjahresplan die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Darin wurde ihnen mit § 3 auch die Mitgliedschaft in Genossenschaften verboten.