Die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften der DDR
„Jedem Bürger und jeder Familie ist eine gesunde und ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu sichern“ – diese Zielsetzung fand sich bereits 1949 in der Verfassung der frisch gegründeten DDR. An die Realisierung dieser anspruchsvollen Verpflichtung ging man jedoch erst einige Jahre später als Reaktion auf den Arbeiteraufstand im Juni 1953. In der Folge wurde unter anderem im März 1954 die „Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaus“ erlassen. Sie bildete den Startschuss für eine wahre Gründungswelle von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften.