Porträt

Friedrich Schenk (1827-1900)

Der Jurist Dr. Friedrich Schenk ist Mitbegründer der Wiesbadener Volksbank und des heutigen Genossenschaftsverbands (Frankfurt/Main). Nach dem Tod Schulze-Delitzsch’s trat er dessen Erbe als Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes an.

Dr. Friedrich Schenk - PorträtFriedrich SchenkBild: PA mb/gk

Friedrich Schenk wurde am 19. Dezember 1827 in Wiesbaden geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Weilburg studierte er 1846 bis 1849 Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten in Gießen und Heidelberg. Zwischen 1850 und 1883 hatte er verschiedene Positionen im Justiz- und Verwaltungsdienst inne. In dieser Zeit arbeitete er unter anderem als Prokurator, Rechtsanwalt und Notar an verschiedenen Gerichten.

Genossenschaftlich in Erscheinung trat Schenk ab 1860 als Mitbegründer eines Vorschussvereins in seiner Heimatstadt (heute: Wiesbadener Volksbank). Zwei Jahre später war er ebenfalls daran beteiligt, als am 25. Mai 1862 15 Vorschussvereine aus dem Herzogtum Nassau in Wiesbaden den Verband der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften am Mittelrhein gründeten. (Aus ihm ging bis heute der größte Regionalverband, der Genossenschaftsverband mit Sitz in Frankfurt/Main, hervor. Siehe hierzu auch: Genossenschaftsverband feiert 150. Geburtstag)

Nach dem Tod des Genossenschaftspioniers Hermann Schulze-Delitzsch am 29. April 1883 wurde Schenk am 29. August 1883 in Halberstadt vom 24. Allgemeinen Vereinstag dem Wunsch Schulze-Delitzsch folgend zum neuen Anwalt des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden Deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften gewählt. In dieser Funktion war er unter anderem für die Verlegung des Verbandssitzes von Potsdam nach Berlin verantwortlich. Zudem bekämpfte er beharrlich – aber letztlich vergeblich – die staatlich geförderte Errichtung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse als schädlichen Eingriff in das Genossenschaftswesen. Offenbar konnte oder wollte er dabei nicht akzeptieren, dass der Staat seine vormals genossenschaftsfeindliche Haltung längst aufgegeben hatte und mit der Finanzierung eines solchen Instituts die genossenschaftliche Entwicklung nun fördern wollte.

Wie sein Vorgänger Schulze-Delitzsch war Schenk auch politisch aktiv. Zwischen 1864 und 1866 war er Mitglied der Ständeversammlung des Herzogtums Nassau, von 1871 bis 1873 und nochmals von 1883 bis 1893 war er Mitglied im Deutschen Reichstag. Als Jurist setzte er sich hier insbesondere für die Überarbeitung des Genossenschaftsgesetzes ein, welches schließlich zum 1. Oktober 1889 in revidierter Form in Kraft trat.

1896 trat Schenk von seiner Funktion als Anwalt des Allgemeinen Verbandes zurück. Wenige Jahre später, am 21. August 1900, starb er in Berlin.