Judenverfolgung: Boykott jüdischer Geschäfte 1933
Boykott eines jüdischen Geschäftes in Berlin am 1. April 1933
Boykott eines jüdischen Geschäftes in Berlin am 1. April 1933
Bildtafel zum sogenannten „Blutschutzgesetz“ von 1938. Sie verdeutlicht, bei welcher Abstammung eine Person als „Jude“ zählte und unter welchen Konstellationen Ehen zur Erhaltung der „Rassenreinheit“ gestattet waren.
Noch im März 1933 wurden von der NS-Propaganda wesentliche Prinzipien der Genossenschaften als „historisch überlebt“ bezeichnet. Doch auch wenn die Genossenschaften kaum in das wirtschaftspolitische Ordnungskonzept der Nationalsozialisten passten, war ihre wirtschaftliche Bedeutung insgesamt inzwischen zu groß, als dass man sie einfach hätte auflösen können (mal abgesehen von den Konsumgenossenschaften). Stattdessen wurde das Genossenschaftswesen – nach erfolgter Gleichschaltung – zu einer „urdeutschen“ Idee erklärt und Genossenschaftspioniere wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu Vordenkern der nationalsozialistischen Bewegung gemacht.
Gauleiter und NSDAP-Mitglied Gustav Simon erklärte 1938 anlässlich einer Feierstunde am Raiffeisen-Denkmal in Neuwied, wie eng die Idee des Gründervaters der ländlichen Genossenschaften, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, mit der nationalsozialistischen Ideologie verwoben ist.
Theodor Adrian von Renteln (1897-1946) war unter anderem Mitglied der NSDAP im Reichstag, Führer des NS-Schülerbundes und der Nationalsozialistischen Handwerks-, Handels-, und Gewerbeorganisation (NS-HAGO). 1936 wurde er im Zuge der Gleichschaltung zum Präsidenten des Deutschen Genossenschaftsverbandes ernannt.