Genossenschaften in der NS-Zeit: Auflösung der Konsumvereine

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten brach 1933 auch für die deutschen Genossenschaften eine schwere Zeit an. Ideologisch passten sie nur schwer in das nationalsozialistische Ordnungskonzept – insbesondere das von ihnen hoch gehaltene Prinzip der Selbstverwaltung kollidierte mit dem neuen „Führerprinzip“. Insgesamt gesehen war die wirtschaftliche Bedeutung der Genossenschaften jedoch zu groß, als dass man sie einfach hätte auflösen können. Von diesem Schicksal getroffen wurden lediglich die Konsumgenossenschaften.

Genossenschaften in der NS-Zeit: Judenverfolgung

In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur machte die Judenverfolgung auch vor den Genossenschaften nicht Halt. Mit welcher Bereitschaft und in welchem Umfang sich die einzelnen Genossenschaften bei der Diskriminierung und Verfolgung ihrer jüdischen Mitglieder, Angestellten und Kunden beteiligt haben, lässt sich allerdings pauschal kaum sagen.

Im Wortlaut: Der Deutsche Genossenschaftsverband zum Ausschluss jüdischer Mitglieder 1938

Drei Tage nach der Reichskristallnacht vom 9. November 1938 erließ Hermann Göring als Hitlers Beauftragter für den Vierjahresplan die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Darin wurde ihnen mit § 3 auch die Mitgliedschaft in Genossenschaften verboten. Der vom Nationalsozialisten Adrian von Renteln geführte Deutsche Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) begrüßte die Ausgrenzung der Juden in seiner Verbandszeitschrift: …

Die Genossenschaftsidee als Teil der NS-Ideologie?

Noch im März 1933 wurden von der NS-Propaganda wesentliche Prinzipien der Genossenschaften als „historisch überlebt“ bezeichnet. Doch auch wenn die Genossenschaften kaum in das wirtschaftspolitische Ordnungskonzept der Nationalsozialisten passten, war ihre wirtschaftliche Bedeutung insgesamt inzwischen zu groß, als dass man sie einfach hätte auflösen können (mal abgesehen von den Konsumgenossenschaften). Stattdessen wurde das Genossenschaftswesen – nach erfolgter Gleichschaltung – zu einer „urdeutschen“ Idee erklärt und Genossenschaftspioniere wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu Vordenkern der nationalsozialistischen Bewegung gemacht.