Andreas Hermes (1878-1964)
Minister, Politiker, Genossenschaftler – mit seinem Tod 1964 hat nicht nur das deutsche Genossenschaftswesen eine große Persönlichkeit verloren.
Minister, Politiker, Genossenschaftler – mit seinem Tod 1964 hat nicht nur das deutsche Genossenschaftswesen eine große Persönlichkeit verloren.
Friedrich Wilhelm Gustav Baist wurde am 6. Januar 1824 im hessischen Grünberg bei Laubach geboren. Er war Pfarrer und Gründer mehrerer Raiffeisenkassen in Mittelfranken/Bayern.
Die in Deutschland zur Mitte des 19. Jahrhunderts begründete Genossenschaftsidee soll Immaterielles Kulturerbe der UNESCO werden. Einen entsprechenden Antrag haben die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft parallel in Sachsen und Rheinland-Pfalz gestellt. Durch die Initiative wollen die Gründerväter-Vereine die Idee schützen und zugleich als wirtschaftliches Modell wieder stärker ins Bewusstsein rücken. Die regionale Fokussierung auf Deutschland als Ursprungsland der Genossenschaftsidee gibt jedoch Anlass für Kritik…
Der Landesökonomierat war unter anderem Direktor des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften im Rheinland und Generaldirektor des Generalverbandes der Deutschen Raiffeisengenossenschaften.
Der Jurist Friedrich Schenk ist Mitbegründer der Wiesbadener Volksbank und des heutigen Genossenschaftsverbands (Frankfurt/Main). Nach dem Tod Schulze-Delitzsch’s trat er dessen Erbe als Anwalt des Deutschen Genossenschaftsverbandes an.
Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 1. Juli 1990 wurde die Deutsche Mark das offizielle Zahlungsmittel in der DDR. Was so einfach klingt, war in der Praxis ein logistischer Kraftakt. 460 Tonnen Geldscheine und 600 Tonnen Münzen im Gesamtwert von 27,5 Milliarden D-Mark wurden per LKW in die DDR gebracht. Vor welche Herausforderungen die Währungsunion die Mitarbeiter einer Genossenschaftsbank stellte, soll nachstehend zumindest ansatzweise anhand einiger Zeitzeugen-Erinnerungen verdeutlicht werden.
Der Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands bedeutete auch für das Bankwesen der DDR eine weit reichende Anpassung hin zum bundesdeutschen System. Daraus ergaben sich zahlreiche neue Anforderungen – wie etwa Auslandszahlungsverkehr, Selbstbedienungs- und andere IT-Technik, Vermögensberatung oder Wertpapierhandel. Diese gingen deutlich über die ehemaligen Aufgaben der ostdeutschen Institute hinaus. Nach der Einbindung in die sozialistische Planwirtschaft wartete somit auf die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften erneut ein Transformationsprozess – jetzt wieder hin zu eigenständigen Universalbanken.
„Jedem Bürger und jeder Familie ist eine gesunde und ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu sichern“ – diese Zielsetzung fand sich bereits 1949 in der Verfassung der frisch gegründeten DDR. An die Realisierung dieser anspruchsvollen Verpflichtung ging man jedoch erst einige Jahre später als Reaktion auf den Arbeiteraufstand im Juni 1953. In der Folge wurde unter anderem im März 1954 die „Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaus“ erlassen. Sie bildete den Startschuss für eine wahre Gründungswelle von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften.
In der Geschichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken lassen sich rückblickend auch immer wieder regionale oder zeitlich begrenzte Sonderentwicklungen feststellen – wie etwa bei den Genossenschaftsbanken in der früheren DDR. Im Gegensatz zur genossenschaftlichen Selbstverwaltung mussten sie sich bis 1989 weitestgehend den Vorgaben der sozialistischen Wirtschafts- und Finanzpolitik unterordnen.
In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verlief die Erneuerung des Genossenschaftswesens nur anfänglich ähnlich wie in den drei westlichen Zonen. Im Gegensatz zu den Prinzipien der genossenschaftlichen Selbstverwaltung und der Mitgliederförderung mussten sich die Genossenschaften bald weitgehend den Planvorgaben der sozialistischen Wirtschafts- und Finanzpolitik unterordnen.